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Die Zeit wird knapp: Ab dem 30. September dürfen Händler, die keine Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) in ihre Kassen integrieren, nicht mehr kassieren

Die Deadline rückt näher: Bereits am 1. Januar 2020 ist die Kassensicherungsverordnung in Kraft getreten – bis zum 30. September 2020 müssen alle elektronischen Kassensysteme jetzt zwingend mit einer neuen vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizierten TSE ausgerüstet sein. Die Kassensicherungsverordnung soll vor der Manipulation elektronischer Kassen und somit vor Steuerbetrug schützen. Gemäß der Aussage von Herrn Dr. Rolf Bösinger, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen, wird sich diese Frist nicht noch einmal verlängern* und Händler müssen an Tempo zulegen. Drohende Bußgelder in Höhe von bis zu 25.000 Euro konfrontieren Einzelhändler nach wie vor mit Angst und Unsicherheiten. Roqqio bietet zwei Arten von TSE, eine cloudbasierte und eine in Form einer microSD-Karte – jeweils als Fiskal-Bundle mit ausgewählten Services.

Zum ersten Stichtag im Januar war noch keine zertifizierte TSE auf dem Markt, woraufhin die Bund- und Länderfinanzverwaltungen reagierten und eine Nichtbeanstandungsregelung bis zum 30. September festlegten. Händler müssen bei einer Prüfung jedoch heute schon nachweisen können, dass sie an einer Aufrüstung arbeiten. Als Anbieter einer Kassensoftware sieht sich Roqqio für seine Kunden verantwortlich und unterstützt sie bei der gesetzeskonformen Umsetzung: „Roqqio hat seine Kassensoftware um die erforderliche digitale Schnittstelle ergänzt. Diese Schnittstelle dient der einheitlichen Übertragung von Daten, falls diese von Finanzbehörden zur Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit angefordert werden. Außerdem sorgt sie für die Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Aufbewahrungsfrist“, erklärt Christian Jürs, Geschäftsführer von Roqqio.

Einmal in das Kassensystem integriert, protokolliert ein Sicherheitsmodul Kasseneingaben ab Beginn des Vorgangs und schützt sie so vor unbemerkten, nachträglichen Veränderungen. Ein Speichermodul sorgt für die Aufbewahrung. So werden gespeicherte Vorgänge fälschungssicher gemacht. Roqqio stellt zwei Arten von TSE bereit: ein Hardware-Modul in Form einer microSD-Karte sowie eine cloudbasierte Lösung. „Für welche Lösung sich ein Händler entscheiden sollte, hängt von mehreren Faktoren ab. Die cloudbasierte TSE ist ideal für Händler, die zahlreiche Filialen betreiben und ihre Kassen zentral und online verwalten möchten. Die Eingaben im Kassensystem werden ortsunabhängig aufgezeichnet und elektronisch signiert. Händler, die keine internetfähigen Kassen nutzen, können auf die TSE als Hardware-Modul setzen. Hier passiert die Belegsignatur unabhängig von einer Internetverbindung“, so Jürs. „Der Countdown läuft. Damit die Kassen fristgerecht aufgerüstet sind, müssen sich Händler spätestens jetzt für eine Lösung entscheiden und ihre Software updaten.“

*Quelle: https://dfka.net/bmf-bestaetigt-30-september-fuer-tse-pflicht/

 

Ansprechpartner für Journalisten: Ellen Marth • ellen(at)konstant.de