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Die Zeit wird knapp: Ab dem 30. September dürfen Händler, die keine Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) in ihre Kassen integrieren, nicht mehr kassieren

Die Deadline rückt näher: Bereits am 1. Januar 2020 ist die Kassensicherungsverordnung in Kraft getreten – bis zum 30. September 2020 müssen alle elektronischen Kassensysteme jetzt zwingend mit einer neuen vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizierten TSE ausgerüstet sein. Die Kassensicherungsverordnung soll vor der Manipulation elektronischer Kassen und somit vor Steuerbetrug schützen. Gemäß der Aussage von Herrn Dr. Rolf Bösinger, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen, wird sich diese Frist nicht noch einmal verlängern* und Händler müssen an Tempo zulegen. Drohende Bußgelder in Höhe von bis zu 25.000 Euro konfrontieren Einzelhändler nach wie vor mit Angst und Unsicherheiten. Roqqio bietet zwei Arten von TSE, eine cloudbasierte und eine in Form einer microSD-Karte – jeweils als Fiskal-Bundle mit ausgewählten Services.

Zum ersten Stichtag im Januar war noch keine zertifizierte TSE auf dem Markt, woraufhin die Bund- und Länderfinanzverwaltungen reagierten und eine Nichtbeanstandungsregelung bis zum 30. September festlegten. Händler müssen bei einer Prüfung jedoch heute schon nachweisen können, dass sie an einer Aufrüstung arbeiten. Als Anbieter einer Kassensoftware sieht sich Roqqio für seine Kunden verantwortlich und unterstützt sie bei der gesetzeskonformen Umsetzung: „Roqqio hat seine Kassensoftware um die erforderliche digitale Schnittstelle ergänzt. Diese Schnittstelle dient der einheitlichen Übertragung von Daten, falls diese von Finanzbehörden zur Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit angefordert werden. Außerdem sorgt sie für die Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Aufbewahrungsfrist“, erklärt Christian Jürs, Geschäftsführer von Roqqio.

Einmal in das Kassensystem integriert, protokolliert ein Sicherheitsmodul Kasseneingaben ab Beginn des Vorgangs und schützt sie so vor unbemerkten, nachträglichen Veränderungen. Ein Speichermodul sorgt für die Aufbewahrung. So werden gespeicherte Vorgänge fälschungssicher gemacht. Roqqio stellt zwei Arten von TSE bereit: ein Hardware-Modul in Form einer microSD-Karte sowie eine cloudbasierte Lösung. „Für welche Lösung sich ein Händler entscheiden sollte, hängt von mehreren Faktoren ab. Die cloudbasierte TSE ist ideal für Händler, die zahlreiche Filialen betreiben und ihre Kassen zentral und online verwalten möchten. Die Eingaben im Kassensystem werden ortsunabhängig aufgezeichnet und elektronisch signiert. Händler, die keine internetfähigen Kassen nutzen, können auf die TSE als Hardware-Modul setzen. Hier passiert die Belegsignatur unabhängig von einer Internetverbindung“, so Jürs. „Der Countdown läuft. Damit die Kassen fristgerecht aufgerüstet sind, müssen sich Händler spätestens jetzt für eine Lösung entscheiden und ihre Software updaten.“

*Quelle: https://dfka.net/bmf-bestaetigt-30-september-fuer-tse-pflicht/

 

Ansprechpartner für Journalisten: Ellen Marth • ellen(at)konstant.de

Papierflut: Jährlich zwei Millionen Kilometer mehr Kassenbons wegen Belegausgabepflicht / Digitale Belege in der ROQQIO BuyBye App für eine bessere Umwelt und aufgeräumte Handtaschen

„Möchten Sie den Kassenbon?“: Diese Frage wird der Kassierer in Zukunft nicht mehr stellen. Mit der Einführung der Kassensicherungsverordnung 2020 tritt auch die Belegausgabepflicht in Kraft. Jeder Einzelhändler mit elektronischer Kasse ist künftig dazu verpflichtet, Kunden einen Kassenzettel auszustellen und zu übergeben – behalten müssen diese den Bon aber nicht. Ziel der neuen Verordnung ist es, nachträgliche Manipulationen von elektronischen Aufzeichnungen im Einzelhandel zu vermeiden und vor Umsatzsteuerbetrug zu schützen. Durch die Belegausgabepflicht wird die nachträgliche Veränderung von Rechnungsfolgen verhindert – denn jeder Beleg hat eine eigene Identifikationsnummer. Händler sehen sich durch die Ausgabepflicht jedoch nur mit hohem Aufwand und zusätzlichen Kosten konfrontiert. Außerdem schadet das giftige Thermopapier der Belege sowohl der Umwelt als auch den Menschen.

Abhilfe schafft die ROQQIO BuyBye App, denn das Bundesministerium für Finanzen erlaubt die Übermittlung von Kassenbons in elektronischer Form. Soll der Beleg aber per E-Mail verschickt werden, benötigt der Prozess sowohl die Zustimmung des Händlers als auch des Kunden. Letzterer müsste dem Händler die Erlaubnis erteilen, E-Mails an die persönliche Adresse schicken zu dürfen. Eine legale Alternative sind Applikationen für mobile Endgeräte – wie die BuyBye App von ROQQIO. In ihr kann der Kunde immer alle Belege einsehen und jeden seiner Einkäufe zu einem beliebigen Zeitpunkt nachvollziehen. Es entsteht eine Bon-Sammlung, einsehbar mit nur einem Klick, durch die es keine Berge an Kassenbelegen in der Handtasche oder dem Portemonnaie mehr gibt.

Zeitgleich erlebt der User hohen Komfort beim nächsten Einkauf: Einfach heruntergeladen, ermöglicht die Mobile-Payment-App des Softwareanbieters dem Kunden in der stationären Filiale das Erfassen von Artikeln mit Hilfe des Barcodescanners und Hinzufügen zu einem digitalen Warenkorb, anschließendes Bezahlen – ob per PayPal, Kreditkarte, PayDirect, SEPA-Lastschrift oder Rechnung – und immer abrufbare digitale Kassenbelege in der Einkaufshistorie. Nach dem Bezahlen erscheint ein Shopping-Code, den der Kunde auf Anfrage vorzeigen muss und anschließend den Laden verlassen kann. Das Pendant, die BuyBye Händler-App, bietet Händlern die Möglichkeit, alle über die BuyBye Self-Checkout-App abgewickelten Einkäufe im Handumdrehen zu validieren. Eine chronologische Auflistung der vergangenen Verkaufsprozesse lässt sich bequem abrufen und mit der Mobile Loyalty Card – ein weiteres Feature der BuyBye Händler-App – im CRM- oder BI-System jedem Kunden direkt zuordnen. Mit der Self-Checkout-App drängt ROQQIO nicht nur lange Warteschlangen an den Kassen in die Vergangenheit, sondern auch die Verschwendung von tonnenweise Thermopapier und lästige Kassenbons.

Weitere Informationen zur BuyBye App von ROQQIO stehen hier zur Verfügung.

 

 

Ansprechpartner für Journalisten: Till Konstanty • till(at)konstant.de