Petition gegen EU-Kontrollgeräte in Wohnmobilen: Bei den Campern mit Reisemobilen formiert sich Widerstand
Fahrer von Wohnmobilen mit Anhänger aufgepasst, denn Gespanne mit einem Gesamtgewicht ab 7,5 Tonnen müssen ab 2025 über einen Fahrtenschreiber verfügen – auch wenn es sich um nicht gewerblich genutzte Wohnmobile handelt! Eigentlich nur für den gewerblichen Güterverkehr geplant, gilt dies nun auch für Campingfahrzeuge. Das bedeutet, dass vorwiegend ältere Camper anlasslos europaweit überwacht werden. Ein hohes Bußgeld von 1.500 Euro droht! Dagegen geht jetzt die Camping-Community vor, darunter auch der beliebte YouTube-Kanal für Wohnmobile GERMAN TELEVISION, der mit einem Petitionsaufruf gegen die Pflicht zur Neuinstallation von Fahrtenschreibern in nicht gewerblichen Fahrzeugen reagiert.
Ab dem 1. Januar 2025 müssen gewerblich genutzte Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht ab 3,5 Tonnen über einen smarten Fahrtenschreiber verfügen. Denn im Rahmen der jüngsten Änderung der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 über Fahrtenschreiber wurde ab 2023 eine aktualisierte Version des intelligenten Fahrtenschreibers eingeführt. Geräte der neuen Version 2 zeichnen nicht nur die Tätigkeit eines Fahrers auf, sie verfügen auch über zusätzliche Eigenschaften, die auf die Durchsetzung der EU-Rechtsvorschriften über Kabotage und Entsendung von Arbeitnehmern ausgerichtet sind. Zu diesen Funktionen gehören beispielsweise die Aufzeichnung von Grenzübertritten und die Ermittlung des genauen Standorts eines Fahrzeugs bei Be- und Entladevorgängen (siehe Fußnote 1).
Hier sehen die Reisemobilisten unter anderem einen Eingriff in ihre Freiheitsrechte. Dazu kommen noch hohe Einbau- und Betriebskosten, denn die Wohnmobile sind meist technisch nicht auf die Installation von Fahrtenschreibern vorbereitet. Wer die Petition gegen die Umsetzung der Verordnung in Wohnmobilen unterstützen möchte, findet sie hier (Fußnote 2).
Für welche Fahrzeuge gilt die Pflicht zum Einbau der Kontrollgeräte
Wenn es sich um ein normales Wohnmobil handelt, beispielsweise von Concorde mit bis zu 12 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht ohne Anhänger, besteht keine Aufzeichnungspflicht. Für diese Fahrzeuge ist kein Fahrtenschreiber vorgesehen. Die offizielle Begründung: Wohnmobile sind nicht zur Güterbeförderung bestimmt und geeignet, deshalb auch die Zulassung als Wohnmobil. Da die EU-Verordnung (EG) Nr. 561/2006 und die Verordnung (EU) Nr. 165/2014 nur Anwendung finden, wenn das Fahrzeug zur Güterbeförderung bestimmt und geeignet ist, fällt ein Wohnmobil an dieser Stelle aus dem Anwendungsbereich raus.
Achtung, dies gilt nicht für Wohnmobile mit Anhängerkupplung
Wenn der Halter das Wohnmobil mit einer Anhängerkupplung ausrüstet, macht er es gegebenenfalls zur Güterbeförderung tauglich und muss es dann ab einem Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen mit einem Fahrtenschreiber ausrüsten und bei Fahrten mit Anhänger mit einer Fahrerkarte benutzen. Dies gilt in den Fällen, in denen die Summe aus zulässigem Gesamtgewicht des Wohnmobils und zulässigem Gesamtgewicht des Anhängers mehr als 7,5 Tonnen ergibt (Fußnote 3). Dabei spielt es keine Rolle, welche Art von Anhänger mitgeführt wird, ob Sportbootanhänger, Pferdeanhänger oder normaler Anhänger mit Kastenaufbau. Lediglich die Nutzung der Anhängerkupplung als Fahrradträger führt nicht zur Ausrüstungspflicht.
Fußnote 1: siehe https://transport.ec.europa.eu/transport-modes/road/tachograph_en
Fußnote 2: Petition auf change.org https://www.change.org/p/sofortige-regelung-zur-nichtinstallation-von-fahrtenschreibern-in-nichtgewerblichen-fahrzeugen-in-der-eu?utm_medium=custom_url&utm_source=share_petition&recruited_by_id=d39925f1-d9a3-11ee-9c24-4fadab870dca
Fußnote 3: Auskunft Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover
Ansprechpartner für Journalisten: Till Konstanty • till(at)konstant.de
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