TrekStor gewinnt im Patentstreit mit E-Ink
Die TrekStor GmbH („TrekStor“) obsiegte in ihrem Patentnichtigkeitsverfahren gegen die E-Ink Corp. („E-Ink“) hinsichtlich des deutschen Teils des Europäischen Patents EP 1 010 036 B1 („EP‘036“) der Patentinhaberin E-Ink; die betreffende Nichtigkeitsklage ist beim Bundespatentgericht („BPatG“) in München unter dem Az. 2 Ni 15/13 (EP) anhängig. Das BPatG hatte am Ende der mündlichen Verhandlung am 5. Dezember 2014 das streitige Patent EP‘036 insoweit für nichtig erklärt, als es durch TrekStor angegriffen wurde. Die vollständige schriftliche Urteilsbegründung wird innerhalb der nächsten 4 bis 6 Wochen erwartet. E-Ink kann gegen dieses Urteil beim Bundesgerichtshof („BGH“) innerhalb eines Monats nach Zustellung dieser Entscheidung Berufung einlegen.
Das BPatG bestätigte mit dieser Entscheidung die vorherige Auffassung des LG Mannheims, vor welchem TrekStor von E-Ink wegen Verletzung des EP‘036 hinsichtlich der „Pyrus“ E-Reader Produktfamilie in Anspruch genommen wurde (Az. 2 O 296/12). Das LG Mannheim entschied mit Beschluss vom 8. Oktober 2013, dass eine hohe Wahrscheinlichkeit bestünde, dass das gegen TrekStor geltend gemachte Patent EP‘036 vor dem BPatG für nichtig erklärt würde und setzte das Patentverletzungsverfahren bis zum Abschluss des parallelen Nichtigkeitsverfahren vor dem BPatG aus. In Übereinstimmung mit dem LG Mannheim hat das BPatG nun tatsächlich das EP‘036 mit der mündlichen Verhandlung am 5. Dezember 2014 für nichtig erklärt. Folglich wir das Verletzungsverfahren auf der Basis des EP‘036 weiterhin ausgesetzt bleiben.
Der gegenständliche Patentrechtsstreit ist Teil eines umfangreicheren Konflikts zwischen E-Ink und der Guangzhou OED Technologies Ltd. („OED“) bezüglich sog. E-Paper Displays, wie sie in sog. E-Readern (auch E-Book Reader oder E-Book Device genannt) verwendet werden. E-Reader sind mobile elektronische Geräte, welche in erster Linie für das Lesen von digitalen E-Books entwickelt wurden. Ihre Bildschirme sind so konzipiert, um die Lesbarkeit (besonders in Sonnenlicht) und den niedrigen Energieverbrauch zu optimieren. OED beliefert TrekStor mit den E-Paper Displays für den „Pyrus“ E-Reader, welche von E-Ink vor dem LG Mannheim angegriffen wurden.
In der Tat wurde TrekStor Ende 2012 wegen Verletzung des Patents EP‘036 und eines zweiten, namentlich des deutschen Teils des EP 1 231 500 B1 („EP‘500“), von E-Ink verklagt. Das LG Mannheim hat im Hinblick auf das EP‘500 ebenfalls eine hohe Wahrscheinlichkeit gesehen, dass es durch das BPatG für nichtig erklärt würde und setzte folglich das Verletzungsverfahren bis zum Abschluss des parallelen Nichtigkeitsverfahrens aus (Beschluss vom 27. August 2013, Az. 2 O 262/12). Das BPatG bestätigte diese Ansicht in dem parallelen Verfahren mit vorläufiger Stellungnahme vom 30. September 2013 und terminierte für den 5. Februar 2015 die mündliche Verhandlung (Az. 2 Ni 16/13 (EP)).
Schließlich wurde TrekStor von E-Ink noch wegen Verletzung eines dritten Patents, EP 1 390 810 B1 („EP‘810“), vor dem LG Mannheim im Juli 2013 verklagt (Az. 2 O 110/13). In dieser Sache befand das LG Mannheim, dass die von E-Ink vorgeworfene und von TrekStor bestrittene Patentverletzung nicht zur Überzeugung des Gerichts feststehe. Das Gericht ernannte daraufhin einen Sachverständigen, der aktuell die streitgegenständlichen Produkte untersucht. Auch in diesem Fall hat TrekStor eine Nichtigkeitsklage beim BPatG eingereicht. In diesem anhängigen Verfahren (Az. 2 Ni 48/13 (EP)) wurde jedoch noch keine mündliche Verhandlung festgesetzt.
OED und TrekStor sind daher zuversichtlich, dass sie sich erfolgreich gegen E-Inks Angriffe verteidigen können und weiterhin in der Lage sein werden, die E-Paper Displays und die entsprechenden E-Reader der „Pyrus“ Produktfamilie auf dem deutschen Markt einführen zu können.
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